Baurecht: bewilligungsfrei außerhalb von Schutzzonen
Nach der Bauordnung für Wien (§ 62a Abs. 1 Z 33) sind Rollläden, Außenjalousien, Markisen und ähnliche Sonnenschutzanlagen außerhalb von Schutzzonen bewilligungsfrei. Man braucht also keine Baubewilligung, um sie zu montieren.
Liegt das Haus in einer Schutzzone – in Wien betrifft das rund 15.000 Gebäude, vor allem in den inneren Bezirken und in historischen Ortskernen –, ist eine Bewilligung nötig. Die Gestaltung wird dann mit der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) abgestimmt. Oft gibt es Vorgaben zu Farbe, Material und Kastenposition, damit der Sonnenschutz zur Fassade passt.
- Außerhalb von Schutzzonen: bewilligungsfrei
- In Schutzzonen: Bewilligung, Gestaltung mit der MA 19
- Ob das Haus in einer Schutzzone liegt, zeigt der Flächenwidmungsplan der Stadt Wien

